Rechtliches - Für jeden Tierhalter gut zu wissen!

28.03.2020

Privat/Gewerblich - Worauf Tierhalter achten müssen

Wer haftet? Tiersitter oder Tierhalter - und wann zahlt die Versicherung?

Manche Tier werden regelmäßig von professionellen Tiersittern betreut. Auch Familienmitglieder und Freunde springen gern einmal ein, um einen Spaziergang mit dem Hund zu machen, die Katzen zu füttern oder das Pferd zu versorgen. Es häufen sich in letzter Zeit auch bei mir die Anfragen von Tierhaltern, die Ihre Tiere während Ihrer Abwesenheit gleichzeitig von Freunden, Nachbarn (aus Gefälligkeit) und von mir, als professionellen Tiersitter (gegen Vertrag und Entgelt) betreuen und versorgen lassen wollen. Doch so einfach wie sich das manche Tierhalter vorstellen ist das nicht, denn wer haftet in dieser Zeit eigentlich, wenn etwas passiert? Welche Versicherung benötigt ein privater Gassigänger/Tiersitter? Wer haftet, wenn durch die Schuld des Nachbarn oder Freundes des Tierhalters der gewerbliche Tiersitter verletzt oder im schlimmsten Fall getötet wird? Weiter lesen

05.06.2019

Die Haftung eines privaten Tiersitters - Freunde, Nachbarn, Familie

3 Wochen Urlaub? 5 Wochen Reha? 2 Wochen Quarantäne? Da sind viele Tierhalter darauf hingewiesen, dass sich Freunde, Verwandte oder Nachbarn um den vierbeinigen Liebling kümmern. Doch für die Ersatz Herrchen und Ersatz Frauchen ist das mit Risiken verbunden, an welche die wenigsten privaten Tiersitter denken. Denn Sie gehen einen "Verwahrungsvertrag" mit dem Tierhalter ein. Damit haften Sie unter Umständen auch für Schäden, die das Tier anrichtet. Und zwar in ganz empfindlicher Höhe! Weiter lesen

10.05.2019

Verkehrssicherungspflicht beim Gassigehen mit einer Hundegruppe

Wer aus Gefälligkeit mehrere Hunde gleichzeitig (sogenanntes "Rudelführen") ausführt, muss sämtliche Hunde so beaufsichtigen, dass sie Dritte nicht gefährden. Der Hundeführer haftet, wenn er seine Verkehrssicherungspflicht verletzt, sodass einer der Hunde an einer Passantin hochspringen kann und diese sich verletzt. Weiter lesen

15.01.2019

Hundebiss in der Hundepension - Die Haftung des Tierhalters

"BETREIBER EINER HUNDEPENSION KANN SCHADENERSATZANSPRUCH WEGEN HUNDEBISS ZUSTEHEN"

Gewerbliche und professionelle Tätigkeit des Hundepensionsbetreibers führt nicht zum Ausschluss der Tierhalterhaftung. Wird der Betreiber einer Hundepension von einem Hund gebissen, so kann ihm grundsätzlich ein Anspruch auf Schadenersatz zustehen. Der Umstand, dass er gewerblich und professionell tätig ist, führt nicht generell zu einem Ausschluss der Tierhalterhaftung. Dies kann allenfalls im Rahmen des Mitverschuldens zu einer Anspruchskürzung führen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Weiter lesen

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Huf & Pfötchen - Mobile Tierbetreuung mit Herz

Ansprechpartner: Christine Philippi

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