Mobiler Tiersitter für Hunde und Katzen
Mobiler Tiersitter für Pferde und Nutztiere
Mobile Stallhilfe für Selbstversorger
Hundetagesstätte Mo.-Fr.
Kleines familiäres Hundehotel
TierhaltungsCoach für artgerechte Tierhaltung
TiernahrungsCoach für artgerechte Tiernahrung
Tier-Taxi für Kleintiere
Zuchtzulassung Siamese traditionell
Kauf- und Haltungsberatung Rhodesian Ridgeback
Bodenarbeit für Pferde
Turnierbegleitung/Verladehilfe
Züchter, Tierpensionen, Tierschutzorganisationen und Tierheime, die Katzen, Hunde oder Kleinsäuger halten, ebenso wie Pensionsstallbetreiber, die Pferde in Ihre Obhut nehmen, müssen nachweisen, dass sie die erforderliche Sachkunde besitzen. Dies schreibt §11 des Tierschutzgesetzes vor. Der Sachkundelehrgang der Kölner Hundeakademie (Neu: Akademie für Tierhaltung) und der Sachkundelehrgang Pferd auf Hofgut Neumühle, kann als erforderlicher Qualifikationsnachweis gelten. Ebenso besteht eine Erlaubnispflicht für Tierschutzorganisationen, Trainer, Züchter und alle gewerblichen Tierhaltungen. Für die Erteilung einer Erlaubnis müssen beim Veterinäramt die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen werden. Dies kann z.B. durch einen entsprechenden Sachkundelehrgang mit Prüfung geschehen. Für die Darlegung der Sachkunde gibt es allerdings keine bundeseinheitliche Reglung. Die Anerkennung liegt im Ermessensspielraum des jeweiligen Amtsveterinärs.
Ich bin im Besitz der Erlaubnis gemäß §11 Abs. 1 Nr. 3 und 8a Tierschutzgesetz zum Halten von Tieren in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung und zur gewerbsmäßigen Haltung von Tieren (hier: Tierbetreuung für Hunde, Katzen und Pferde) - Amtstierärztlicher Dienst des Landesamtes für Verbraucherschutz LAV Saarbrücken.
(Um meine Qualifikationen zu sehen, klicken Sie die Bilder an)
Weitere regelmäßige Fortbildungsseminare sind geplant mit dem Ziel noch besser für ihre Lieblinge sorgen zu können.
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